Hierzu gehören alle Hilfen, die der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität dienen.
Fürsorgliche Pflege
in vertrauter Umgebung
in vertrauter Umgebung
Hierzu gehören alle Hilfen, die der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität dienen.
Im Rahmen der Behandlungspflege unterstützen wir ärztlich angeordnete Maßnahmen. Dazu gehören z.B. die Medikamenten- und Wundversorgung, Blutzucker- und Kreislaufkontrollen, Injektionen und Legen von Blasenkathetern.
gemäß Pflegeversicherungsgesetz § 37 Abs.3 SBGXI
Wenn Sie Pflegegeld empfangen, aber keine Maßnahmen in Anspruch nehmen, sind Beratungsbesuche gesetzlich vorgeschrieben. Wir besuchen Sie und beantworten Ihre Fragen, z.B. zur Höherstufung und zur Hilfsmittelbeschaffung.
Sie umfasst die Hilfeleistung im Ablauf des täglichen Lebens: z.B. das Einkaufen, das Säubern der Wohnung und das Waschen der Wäsche.
Um Ihnen den Alltag möglichst angenehm zu machen, bieten wir verschiedene Serviceleistungen an: z.B. Vermittlung von Hausnotrufen, medizinische Fußpflege und Essen auf Rädern.